Rechtsprechung
LSG Sachsen, 25.04.2001 - L 4 RA 180/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung von Zeiten als Zugehörigkeitszeiten zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz ; Feststellung von erzielten Entgelte trotz fehlender Urkunde über die Zusage einer zusätzlichen Altersversorgung ; Mitteilung der Daten, die zur Feststellung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Leipzig, 23.08.2000 - S 13 RA 449/99
- LSG Sachsen, 25.04.2001 - L 4 RA 180/00
- BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 32/01 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 30.06.1998 - B 4 RA 11/98 R
Zeit der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem
Auszug aus LSG Sachsen, 25.04.2001 - L 4 RA 180/00
Für diesen Personenkreis sei jedoch die bis zum 30.06.1990 nicht getroffene Ermessensentscheidung nach dem Urteil des BSG vom 30.06.1998 (B 4 RA 11/98 R) nachgeholt worden.Das BSG sei in seiner Entscheidung vom 30.06.1998 (B 4 RA 11/98), in welcher ebenfalls ein Diplom-Chemiker die Feststellung weiterer Zusatzversorgungszeiten und Entgelte geltend gemacht habe, offenbar davon ausgegangen, dass diese Gruppe zu den in § 1 Abs. 1 der 2. DB aufgeführten Berufsgruppen gehöre, die für den Erwerb einer zusätzlichen Altersversorgung zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles keiner weiteren Voraussetzung (Erteilung einer Versorgungszusage auf Antrag des Werkdirektors etc.) bedurft hätten.
Bei den von dem Kläger und der Beklagten angeführten Durchführungsbestimmungen handelt es sich um Vorschriften, die im Gesetzblatt veröffentlicht wurden und bis zur Schließung der Versorgungssysteme galten, bzw. durch veröffentlichte Vorschriften ersetzt oder ergänzt wurden (s.a. Urteil des BSG vom 30.06.1998, Az.: B 4 RA 11/98 R).
Soweit das Bundessozialgericht entschieden hat, dass es auf die praktische Durchführung, die Auslegung der Versorgungsordnung seitens der DDR-Organe oder eine der Versorgungsordnung widersprechende oder diese relativierende Beschlusslage seitens der ehemaligen DDR nicht ankomme (Urteil des BSG vom 30.06.1998, 4 RA 11/98) kann dies für die 1. DB nur bedeuten, dass eine objektive Bestimmung des Kreises der Versorgungsberechtigten nicht möglich ist.
Nach der Versorgungszusage ist dann aber die gesamte Zeit der Tätigkeit dem Versorgungssystem zuzurechnen (so der dem Urteil des BSG vom 30.06.1998, Az.: B 4 RA 11/98 R, zugrunde liegende Fall).
- BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 86/95 R
Wert subjektiver Rentenrechte von Bestandsrentnern des Beitrittsgebietes - …
Auszug aus LSG Sachsen, 25.04.2001 - L 4 RA 180/00
Durch den Beitritt der Bundesländer der früheren DDR zur Bundesrepublik ist die DDR samt ihren Untergliederungen ohne Rechtsnachfolger untergegangen (Urteil des BSG vom 24.03.1998, Az.: B 4 RA 86/95 R = BSGE 82, 77). - BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 63/99 R
Zugehörigkeit zur Zusatzversorgung der Pädagogen
Auszug aus LSG Sachsen, 25.04.2001 - L 4 RA 180/00
Nach der Entscheidung des BSG vom 29.06.2000 (B 4 RA 63/99 R) könne die Zuordnung zu einer Besoldungsstufe außerhalb des Textes der Versorgungsordnungen nicht zur Grundlage ihrer erweiterten Anwendung gemacht werden. - BSG, 05.12.1996 - 4 RA 94/95
Rechtmäßigkeit eines Entgeltbescheides nach § 8 des Gesetzes zur Überführung der …
Auszug aus LSG Sachsen, 25.04.2001 - L 4 RA 180/00
Nach § 8 Abs. 2 AAÜG hat der Versorgungsträger der Rentenversicherung die versorgungsspezifischen Tatsachen (Zeiten der Zugehörigkeit, Arbeitsentgelte, Arbeitseinkommen, Tätigkeiten in der DDR) mitzuteilen, die nach den §§ 5 bis 8 AAÜG für die spätere Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über die Höhe der SGB VI-Rente rechtserheblich sein können (BSG, Urteil vom 05.12.1996, 4 RA 94/95).